von Andreas Krause (Stadtrat), März 2021, erweiterter Artikel aus der Druckausgabe 01 / 2021
Anmeldepflicht für Lampionumzüge, Wildtierfütterungsverbot, und das Verbot von Bürgerstreifen, das sind Überraschungen, welche die am 28. Januar mehrheitlich vom Freiberger Stadtrat beschlossene Neufassung der Polizeiverordnung für den Bürger bereit hält. Gegenstimmen zu dieser Verordnung kamen fast ausschließlich von unserer AfD-Fraktion. Der Bürger fragt sich künftig wohl nicht mehr, was ist verboten, sondern, was ist ihm eigentlich noch erlaubt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die neu gefasste Verordnung den derzeitigen Zeitgeist einer Verbotskultur in unserem Deutschland widerspiegelt und nunmehr auch die Freiberger Stadtverwaltung zur Überregulierung neigt. So ist es künftig beispielsweise laut § 7 strafbar, wenn eine Großmutter mit ihrem Enkel am Schlossteich Enten oder Schwäne füttert.