Text und Bild von Marko Winter
Am 23. Juni 2026 wurde vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz der Streitfall um die Oberbürgermeisterwahl in Freiberg verhandelt. Kläger, die anonym bleiben wollten, hatten gegen die Wahl vom Oktober 2025 Einspruch erhoben, weil der Wahlsieger unfair gehandelt haben soll. Allerdings hatte kein Mitbewerber offen Widerspruch eingelegt.
Am 23. Juni 2026 wurde vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz der Streitfall um die Oberbürgermeisterwahl in Freiberg verhandelt. Kläger, die anonym bleiben wollten, hatten gegen die Wahl vom Oktober 2025 Einspruch erhoben, weil der Wahlsieger unfair gehandelt haben soll. Allerdings hatte kein Mitbewerber offen Widerspruch eingelegt.
In einem solchen Fall muss der Kläger Unterschriften von Personen sammeln, welche der Einspruchsklage beitreten. Die Klage wurde jedoch aus formellen Gründen zurückgewiesen, weil der Beitritt anhand der Unterschriften nicht eindeutig nachvollziehbar war. Zudem verwickelte sich der Kläger in Widersprüche zum Ablauf der Unterschriftensammlung. Da das Oberverwaltungsgericht in vergleichbaren Fällen bereits ähnlich entschieden hatte, wies der Richter darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe.
Nach Beratung mit seinem Anwalt am Ende der Verhandlung zog der Kläger die Klage zurück und trägt die Kosten des Verfahrens. Damit rückt der Amtsantritt von Philipp Preissler ohne weitere Fristen in greifbare Nähe.
Bild: Blick ins Verwaltungsgericht Chemnitz vor der Verhandlung

