von Dieter Reimann, Stadtrat, Bilder Andreas Krause
Die Freiberger Friedhofs-Nutzer müssen bedauerlicherweise vom 1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2026 (Kalkulationsperiode der aktuellen Friedhofsgebührensatzung, siehe HIER) mehr bezahlen, als was eigentlich notwendig wäre. Beim Stadtratsbeschluss im Dez. 2021 dürfte vermutlich nicht allen Stadträtinnen und Stadträten klar gewesen sein, dass bei jeder Bestattung in der Kalkulationsperiode 2022 bis 2026 die Hinterbliebenen mit durchschnittlich 231,55 EUR zusätzlich zur Kasse gebeten werden, um das finanzielle Missmanagement unserer Rathaus-Spitze in der Kalkulationsperiode 2017 bis 2021 in Höhe von 1.008.235,06 EUR erheblich abzumildern. In dieser Kalkulation wurden die durchschnittlichen Bestattungszahlen vom 1. Jan. 2018 bis zum 31. Okt. 2021 herangezogen.
Des Weiteren wurden in der Dezember 2021-Stadtratssitzung Kolumbarien beschlossen, die pro Fach/Jahr Folgekosten für Verzinsung, Abschreibung, Pflege und eine Bank zum Sitzen Kosten in Höhe von 300 EUR verursachen. Nach Meinung von Herrn Prof. Merke (siehe HIER) von der Zusatzversorgungskasse Steinmetz in Wiesbaden seien Kolumbarien ökonomischer Unsinn. Es bestünde die erhebliche Gefahr, dass das angemessene, schlichte Bestatten in Freiberg für manchen unserer Mitbürger nicht mehr erschwinglich sei und man beispielsweise nach Tschechien ausweichen müsse.
Wie kann unser Stadtrat bzw. unser Verwaltungs- und Finanzausschuss künftig präventiv dafür sorgen, dass nicht jährlich auf unseren beiden städtischen Friedhöfen Fehlbeträge in Höhe von 201.647 EUR entstehen? Abschließend sollte sich unser Stadtrat die Frage stellen, inwieweit per Mehrheitsbeschluss Einsparpotentiale auf unseren städtischen Friedhöfen genutzt werden könnten, um unserer städtischen Bevölkerung ein finanziell erschwingliches Bestatten weiterhin zu ermöglichen?