Anmeldepflicht für Lampionumzüge, Wildtierfütterungsverbot, und das Verbot von Bürgerstreifen, das sind Überraschungen, welche die am 28. Januar mehrheitlich vom Freiberger Stadtrat beschlossene Neufassung der Polizeiverordnung für den Bürger bereit hält. Gegenstimmen zu dieser Verordnung kamen fast ausschließlich von unserer AfD-Fraktion. Der Bürger fragt sich künftig wohl nicht mehr, was ist verboten, sondern, was ist ihm eigentlich noch erlaubt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die neu gefasste Verordnung den derzeitigen Zeitgeist einer Verbotskultur in unserem Deutschland widerspiegelt und nunmehr auch die Freiberger Stadtverwaltung zur Überregulierung neigt. So ist es künftig beispielsweise laut § 7 strafbar, wenn eine Großmutter mit ihrem Enkel am Schlossteich Enten oder Schwäne füttert.
Man hat das bisher bereits geltende Verbot Tauben zu füttern auf wilde oder verwilderte Tiere ausgeweitet. Auch der Wasserberghase wird in Zukunft auf Möhren der Anwohner verzichten müssen, verwilderte Katzen sind sogar ausdrücklich erwähnt. Neben direkten Verboten werden andere Dinge durch Auflagen erschwert. So ist es laut § 15 Abs. 5 künftig nicht mehr möglich, einen Lampionumzug mit brennenden Kerzen durchzuführen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Muss man dem Träger eines Kindervereins wirklich diesen zusätzlichen Aufwand zumuten?
Noch unverhältnismäßiger ist ein solcher bei einer Kindergeburtstagsfeier im privaten Rahmen. Sind das Tierfütterungsverbot durch Hygienebestimmungen und die Genehmigungspflicht von Lampionumzügen durch eventuelle Brandgefahren noch einigermaßen herzuleiten, spiegelt das Bürgerstreifenverbot im neu eingefügte § 10 Abs. 2 die derzeitige Übergriffigkeit der Politik auf die Grundfreiheiten der Bürger wider. Ein in der Bevölkerung schwindendes Sicherheitsgefühl hatte in der Vergangenheit in verschiedenen Städten zur Bildung von solchen Zusammenschlüssen geführt, welche in Freiberg als "Friedeburger Hunde-Runde" der Öffentlichkeit bekannt wurde. Diesen Bürgerstreifen wird nun im neu eingefügten Abschnitt der Polizeiverordnung ein Riegel vorgeschoben. Den Verantwortlichen im Ordnungsamt ist dabei offensichtlich bekannt, dass unsere Bürger im Rahmen derzeit bestehender Gesetze handeln. Begründet wurde der neu eingefügte Abschnitt damit, dass dessen Aufnahme auf Anregung der Polizei erfolgt. Diese hatte mehrfach festgestellt, dass Bürgerstreifen im Stadtgebiet von Freiberg unterwegs waren und konkrete Regelungen zum Unterbinden derartiger Initiativen gesetzlich nicht bestehen.
Gesetzeskonformes Handeln und das Ausüben von Bürgerrechten durch die Hintertür einer Polizeiverordnung auszuhebeln und strafbar zu machen, sind einer Demokratie keinesfalls würdig. Es kann nicht Aufgabe der Stadt Freiberg sein, die Auswirkungen einer verfehlten Politik von Bundes- und Landesregierung hinsichtlich deren in der Öffentlichkeit sichtbaren Symptome zu kaschieren. Derzeit sind es wohl kaum die mit einer Jacke und Hundeleine ausgestatteten "Bürgerstreifen" welche die Sicherheit im öffentlichen Raum beeinträchtigen. Es sind vielmehr "Einwohner", welche auch ohne einheitliche Kleidung als Gruppe auffallen und von denen bekannt ist, dass nicht wenige von ihnen ein Messer in der Tasche griffbereit halten. Es sind jene Gruppen, wo auch "schon länger hier lebende Bürger" lieber die Straßenseite wechseln, um nicht angerempelt oder in einen Konflikt verwickelt zu werden. Wo in der medialen öffentlichen Diskussion geraten wird, lieber die geforderten Zigaretten, das Bargeld oder das Handy herauszugeben, als einen Körperschaden zu erleiden. Eine solche Erfahrung musste im vergangenen Jahr auch ein Fahrzeugführer auf der Anton-Günther-Straße in Freiberg machen. Wie in der Presse berichtet, wurde dieser von einer "Gruppe männlicher Jugendlicher" gestoppt, mit einem Messer bedroht und anschließend auch mit einem Messer verletzt. Der in Freiberg funktionierende "Buschfunk" brachte es ans Licht, dass es sich bei den in der Presse lückenhaft beschriebenen "männlichen Jugendlichen" wahrscheinlich um eine Gruppe Migranten handelte. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 25. Februar 2021 auf dem Freiberger Bebelplatz, wo ein Jugendlicher von einem Täter mit "dunklen Haaren" und "dunklen Teint" brutal zusammengeschlagen wurde. Unsere AfD-Stadtratsfraktion brachte im Vorfeld der Abstimmung zur neuen Polizeiverordnung zwei wesentliche Änderungsvorschläge ein. Erstens: Die Anzeigepflicht von Lampionumzügen sollte entfallen und der entsprechende § 15 Abs. 5 ersatzlos gestrichen werden. Zweitens der neu eingefügte § 10 Abs. 2 sollte dahingehend geändert werden, dass Bürgerstreifen weiterhin möglich sind, wenn diese den Rahmen des Jedermannsrechts nicht übertreten. Um einen politischen Missbrauch zu unterbinden, wurde vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Bürgerstreife in unserer Stadt nur für Freiberger Bürger zuzulassen.
Im Vorfeld zur Abstimmung schlug die Stadtverwaltung Freiberg vor, den Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezüglich des § 10 Abs. 2 zurückzuziehen, wenn die Stadtverwaltung ihrerseits die vorherige Rechtslage in der neuen Polizeiverordnung wieder übernimmt. Da eine Mehrheit im Stadtrat für den Änderungsantrag nicht absehbar war, folgte die AfD-Fraktion diesem Vorschlag der Stadtverwaltung. In der Abstimmung fanden weder die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Streichung des "Lampionparagrafen" noch der Verzicht auf das "Bürgerstreifenverbot" eine Mehrheit im Stadtrat. Die neue Polizeiverordnung tritt somit voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft. Die Stadtverwaltung hat mit diesem Beschluss eine Verpflichtung gegenüber den Bürgern Freibergs übernommen. Wer einerseits Bürgerstreifen polizeirechtlich unterbindet, muss andererseits künftig "liefern" und in verstärktem Maße für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit sorgen. Wir AfD-Stadträte bleiben an diesem Thema dran.