Pressemitteilung 08.12.2024, von Mathias Stahl (Bild rechts)
Im Zuge der durch die Stadtverwaltung angezeigten Überlastung hinsichtlich Belegung von Kindergärten und Schulen ist der gesetzliche Anspruch auf einen Schulplatz gefährdet. Gegenwärtige Migrationspolitik treibt nicht nur Freiberg in eine nicht gesetzeskonforme Lage. Ohne Mitwirkung des Gesetzgebers oder überörtlicher Behörden wird die Stadt in Zukunft tiefer in derlei Situationen verwickelt. Die Gewährung einer Zuzugsbeschränkung durch eine übergeordnete Ausländerbehörde kann die gegenwärtige Überlastung temporär mildern. Der Kreis sieht jedoch keine Möglichkeit eines
generellen Zuzugsstopps bzw. die Notwendigkeit, nur Einzelfallentscheide prüfen zu können. Für eine generelle Klärung der Situation bzw. für eine Vermeidung einer solchen für die Zukunft erscheint dieses kommunale Instrument daher nur bedingt geeignet. Der nun mehrheitlich positiv beschiedene Beschlussvorschlag und eine nun anstehende behördliche Befassung mit dem Antrag auf Zuzugsstopp wird die Eignung aufzeigen. Der zweite Antrag der AfD-Stadträte auf Bitte der Stadt an die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG), keine Neuvermietung mehr an eingereiste Flüchtlinge und Asylbewerber bis zur Lösung der Belastungssituation zu veranlassen, haben wir nicht zur Abstimmung gestellt. Es bestanden juristische Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Dies war nicht die Intention der Fraktion.
Generell ist festzuhalten, daß auch eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf andere Kommunen keine grundlegende Lösung gegenwärtiger Migrationspolitik mit sich bringt. Über mehr kurz als lang sind alle Kapazitäten aufgebraucht. Nur ein grundlegender Politikwechsel auf Bundes- und EU-Ebene mit Unterscheidung in wirklich Hilfsbedürftige und Wirtschaftsflüchtlinge wird Abhilfe schaffen.