von Andreas Krause, Text und Grafik
AfD-Fraktion setzt sich für eine dauerhaft rechtssichere Lösung im Sinne der Freiberger Bürger ein.
In der DDR waren Garagen mehr als nur der Abstellort für Trabi, Wartburg oder SIMSON-Moped. Sie waren Lager für Auspuffanlagen, Reifen und Verschleißteile. Die Garagenhöfe waren der Wochenendtreff von Nachbarn und ein beliebter Platz um bei einem Bier Tauschhandel begehrter Ersatzteile zu treiben oder über technische Details zu fachsimpeln. Oftmals in Wochenendarbeit oder nach der Arbeit gemeinsam gebaut, war die Garage eine Art Verlängerung des Wohnzimmers. Eine Möglichkeit der Enge und Gleichförmigkeit der sozialistischen Plattenbauwohnung zu entkommen.
Auch heut noch sind die Garagen in den zahlreichen Freiberger Garagenhöfen aus DDR-Zeiten sehr beliebt. Zum Unterstellen des Motorrades, zum Schrauben am Oldtimer oder als die feste Burg, in welcher man das sommerliche Cabrio verwahrt. Kaum eine Garagenanlage, wo nicht der typische Zettel „Garage gesucht!“ angeschlagen ist. Vielfach sind es Gesuche von jungen Familien, für welche der Traum vom Eigenheim in unserer heutigen Gesellschaft leider nicht mehr finanzierbar ist.
DDR typisch erfolgte der Bau dieser Garagenanlagen auf kommunalem Grund und Boden. Der Garagenbesitzer war Eigentümer der Bebauung, die Stadt verblieb jedoch Eigentümer des Grundstückes. Was in der kommunistischen Planwirtschaft kein Problem darstellte, wurde den Garagenbesitzern in der Folge der Deutschen Einheit zum Verhängnis.
In Freiberg sind es heute noch immerhin 3326 Garagen, welche sich auf städtischem Grundbesitz befinden. In der Sitzung vom 9.11. wollte der Freiberger Stadtrat über die Zukunft dieser Garagenstandorte aus DDR-Zeiten abstimmen.
Der Beschluss zur Fortführung der Nutzungsverträge über die Garagenstandorte sollte als BV 2023/269 verhandelt werden. Konsens der Stadtverwaltung war, die Verlängerung eines bestehenden „Memorandums“ bis zum Ende des Jahres 2030. In dieser Zeit sicherte die Stadt Freiberg zu, keine Kündigungen auszusprechen. Eine nochmalige Verlängerung des Memorandums über den 30.12.2030 hinaus wurde jedoch ausgeschlossen. Ab dem 01.01.2026 sollte den derzeitigen Eigentümern der Garagen keine Möglichkeit mehr eingeräumt werden, ihre Garage an Dritte weiterzuverkaufen.
Außerdem sollte bis zum 31.12.2026 ein Konzept zur künftigen Nutzung der bisherigen Garagenflächen erstellt und „städtebaulichen Entwicklungspotentiale“ dargestellt werden.
Wir als AfD-Fraktion gingen davon aus, dass im Falle eines unveränderten Beschlusses untenstehend verlinkter Vorlage, die meisten Garagenstandorte nach 2030 auf einer Abrissliste landen werden. Die Besitzer büßen dadurch ihr Garagengebäude und Parkmöglichkeiten ein.
Die ursprüngliche Beschlussvorlage ist HIER verlinkt.
Der AfD-Fraktion war es wichtig, den Schwerpunkt in Richtung Eigentumsbildung zu setzen. Dazu brachten wir folgenden Änderungsantrag ein:
Die Punkte 2. und 3. sind zu streichen. Als neuer Punkt 2. wird ergänzt:
2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung bis zum 31.12.2026 ein Konzept zu entwickeln, was das Garageneigentum unserer Bürger auf eine rechtssichere Vertragsgrundlage stellt. Dazu prüft die Stadtverwaltung in wie fern ein Kaufangebot der Grundstücksfläche inkl. eventueller Nebenflächen an den jeweiligen Garageneigentümer erfolgen kann. Ist ein solches Kaufangebot nicht möglich, sind mit den Garageneigentümern entsprechende Erbbaupachtverträge mit einer Laufzeit von mindestens 50 Jahren bis spätestens 31. Dezember 2030 abzuschließen.
Begründung:
Der Stadtrat bekennt sich zum Privateigentum der Bürger und hilft mit heutigem Beschluss einer Ungleichbehandlung/Benachteiligung der Garageneigentümer auf städtischem Grund ab.
Der Stadtrat beauftragt dazu die Stadtverwaltung bis zum 31.12.2026 ein Konzept zu entwickeln, was das Garageneigentum unserer Bürger auf eine rechtssichere Vertragsgrundlage stellt. Dazu prüft die Stadtverwaltung in wie fern ein Kaufangebot der Grundstücksfläche inkl. eventueller Nebenflächen an den jeweiligen Garageneigentümer erfolgen kann. Ist ein solches Kaufangebot nicht möglich, sind mit den Garageneigentümern entsprechende Erbbaupachtverträge mit einer Laufzeit von mindestens 50 Jahren und einer Verlängerungsoption für weitere 50 Jahre bis spätestens 31. Dezember 2030 abzuschließen.
Der Beschlusspunkt wurde von der Stadtverwaltung nicht zuletzt wegen des umfangreichen Änderungsantrages der AfD-Fraktion bereits zu Beginn der Stadtratssitzung von der Tagesordnung genommen. Es ist zu erwarten, dass er in einer entsprechend geänderten oder ergänzten Fassung im kommenden Stadtrat wieder zur Entscheidung ansteht.
Freibergs Garagenbesitzer dürfen gespannt bleiben. Sicher ist nur, Ihre AfD-Fraktion setzt sich für Sie ein.