Zur Stadtratssitzung am 19.10. stellte Marko Winter (Bild rechts) folgende Anfrage zur Beantwortung. Die Antworten sind schriftlich unter den Fragen eingestellt (fettgedruckt):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krüger, sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um öffentliche Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Fragestunde für Stadträte. Zusätzlich sollen die Fragen schriftlich ausgereicht werden.
Die Bundesregierung hat ca. Mitte 2022 ukrainischen Asylanten bevorzugten unmittelbaren Zugang zu Sozialleistungen gewährt (was nebenbei bemerkt öffentliche Körperschaften, z.B. unseren Landkreis, vor immense Finanzierungsprobleme stellt). Daneben gibt es noch Unklarheiten bzw. Fragen von Freiberger Bürgern, welche gehört haben, dass diesem Personenkreis weitere „Privilegien“ gewährt werden. Eine kurze Internet-Recherche meinerseits ergab, dass solche Vorgehensweisen in anderen Städten nicht ungewöhnlich waren. Meine Fragen dienen auch dazu solche Gerüchte aufzuklären:
(1) Ist das Gerücht begründet, dass ukrainische Asylanten verschiedene öffentliche Angebote in Freiberg kostenfrei oder vergünstigt nutzen können oder in der Vergangenheit konnten, z.B. die „Terra Mineralia“ oder das Freiberger Johannisbad? Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich und in welchen Zeiträumen war das zutreffend?
(2) Bekommen Ukrainer in unserer Stadt Ihre Anwohnerparkausweise kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung gestellt oder wird die Gleichbehandlung zu eigenen Bürgern gewährleistet, welche diese bezahlen müssen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Antwort: Den ukrainischen Staatsbürgern werden keine Privilegien bei der Bearbeitung ihrer Anliegen durch die Ämter der Stadt Freiberg gewährt. Die Anfrage wurde aufgrund einer gewissen Vorverurteilung an alle Ämter der Stadt Freiberg sowie an die Stadtwerke Freiberg, als Betreiber des Johannisbad Freiberg, und die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG) zur Beantwortung übergeben.
Zusammenfassend erkläre ich für die Stadt Freiberg, dass ukrainischen Staatsbürgern keine "Privilegien" bei der Bearbeitung ihrer Anliegen in den Ämtern der Stadt gewährt wurden und werden. Die Gleichbehandlung aller Vorsprechenden in den
Ämtern, ob deutsche Bürger oder nicht-deutsche Bürger, wird stets gewährleistet. Vielmehr unterstützt die Stadt Freiberg gemeinnützige Projekte für ukrainische Familien. Auf dem Christmarkt 2022 wurde einer Organisation eine Spendenaktion für ukrainische Familien genehmigt.
Durch den Verkauf von Speisen und Getränken wurden an einen Tag Spenden gesammelt, aus welchen den ukrainischen Familien (vor allem Kindern) zu Weihnachten einer Freude bereitet werden sollte. Da auch alle weiteren gemeinnützigen Institutionen z.B. Lions Club, Rotary Club, Diakonie, Nepal, Ökumenischer Arbeitskreis etc. diese Möglichkeiten eingeräumt wurden, sehen wir diese nicht als Privileg/Bevorzugung, sondern als Gleichbehandlung aller gemeinnützigen Aktionen an. Weitere Aktivitäten, vor allem rund um den Spendenbeirat, können der Präsentation im Stadtrat am 01.06.2023 entnommen werden (Hilfe für Ukraine - Silberstadt® Freiberg).
Lediglich das Johannisbad Freiberg gewährte im Zeitraum 01.04.2022 bis zum 31.05.2022 ukrainischen Personen einen Nachlass. Dabei wurde erwachsenen Personen der ermäßigte Eintrittspreis berechnet. Kinder zahlten den ermäßigten Regelpreis. Die Inanspruchnahme der Regelung war gering. Zu dieser Zeit waren wenige ukrainische Flüchtlinge in der Stadt.
Die SWG vermietet Wohnungen an ukrainische Flüchtlinge, dies erfolgt jedoch stets zu den ortsüblichen Bedingungen. Insofern wurden durch die SWG keine besonderen Vergünstigungen oder "Privilegien" bei diesen Mietverhältnissen gewährt.
„Einheitliche Vergünstigungen" für alle können durch Nutzung des Mittelsächsischen Sozialpasses (Beschluss des Kreistages Mittelsachsen: KT 152/07./09) innerhalb der Stadt Freiberg wahrgenommen werden.
Dies umfasst beispielsweise die Nutzung der Angebote der "Freiberger Tafel", ermäßigter Eintritt im Stadt- und Bergbaumuseum, Stadtarchiv, Terra Mineralia, Johannisbad oder die Nutzung der Kleiderkammer.
Mithin wurde und wird ukrainischen Flüchtlingen (mit Wohnsitz innerhalb vom Landkreis Mittelsachsen) gleichermaßen wie allen anderen Einwohnern der Sozialpass gewährt, wenn die dafür vom Landkreis festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Der Bewohnerparkausweis wird an alle die ihn beantragen, egal welcher Nationalität sie sind, zum gleichen Preis ausgestellt.
Der Oberbürgermeister informiert noch dazu, dass das Ordnungsamt Verkehrsordnungswidrigkeiten ahndet, wobei die Halterfeststellung bei ukrainischen Fahrzeugen schwierig ist. Bei Mehrfachverstößen werden die Fahrzeuge festgesetzt und erst freigegeben, wenn die Verstöße bezahlt sind. Es wird dafür gesorgt, dass nicht eine Gruppe mit ausländischen Kennzeichen kostenfrei parken darf, auch im Sinne des sozialen Friedens. Er bittet Stadtrat Winter, entsprechenden Gerüchten entschieden entgegenzutreten.