Persönliche Pressemitteilung von Marko Winter, Fraktionsvorsitzender
Der Rechtsstreit zwischen dem Freiberger Stadtrat Johannes Brink (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Marko Winter (AfD-Stadtratsfraktion) wurde am 19. Oktober durch einen Prozeßvergleich vor dem Oberlandesgericht Dresden beendet.
Brink hatte Winter auf Unterlassung in Anspruch genommen, nach der Veröffentlichung von zwei Fotos, die Brink dabei zeigen, wie er die Freiberger „Montagsspaziergänger“ am 10. Mai auf der gegenüberliegenden Straßenseite ausgestattet mit einer Teleobjektiv-Kamera begleitet hatte Winter hatte in einem Eintrag auf seinem Facebook-Profil das Verhalten von Brink kritisiert und u.A. die Frage gestellt: „Was will er mit den Fotos (von den „Montagsspaziergängern“, Anm.) machen?“. Brink hatte eine weitreichende einstweilige Verfügung erreicht.
In der Freien Presse war mehrfach über den Rechtsstreit berichtet worden (siehe u.a. HIER und HIER...). Brink begründete sein Unterlassungsbegehren mit Vorschriften aus dem Kunsturhebergesetz. Winter verteidigte die Veröffentlichung der beiden Fotos von Brink als Beleg für die von Brink begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen an den „Montagsspaziergängern“.
Nach dem nun in der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem 4. Zivilsenat geschlossenen Vergleich hat sich Winter verpflichtet, den besagten Facebook-Eintrag von Brink nicht wieder zu veröffentlichen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen allerdings mit 2/3 überwiegend Brink zur Last. Kurz vor Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Senat reichte Brink, der den Rechtsstreit eingeleitet hatte, Antrag auf Prozeßkostenhilfe ein.
Winter kommentiert: „Der Vergleich ist für mich akzeptabel, und ich werde mich selbstverständlich daran halten. Kollege Brink hat hoffentlich verstanden, daß seine von mir kritisierte Aktion vom 10. Mai inakzeptabel war.“