Am 21.04. hat die AfD-Stadtratsfraktion Freiberg folgenden offenen Brief an Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Chemnitz versendet. Dieses Thema wurde HIER (siehe Link) bereits aufgegriffen:
An Polizeidirektion Chemnitz; Polizeipräsidentin Sonja Penzel; Hartmannstraße 24; 09113 Chemnitz
Offener Brief: Polizeieinsatz am 12.04.2021 in Freiberg
Sehr geehrte Frau Penzel, sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit Monaten finden in Freiberg regelmäßige "Montagsspaziergänge" statt, in welchen unsere Bürger ihren Unmut über die derzeitige unfähige Politik von Bundes- und Landesregierung bekunden. Diese „politischen Spaziergänge“ hatten in den letzten Wochen wachsenden Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren, was sich durch eine steigende Teilnehmerzahl ausdrückte. Offensichtlich ist dieser Umstand auch Kreisen der Landesregierung und der zuständigen Polizeidirektion aufgefallen.
Am Montag, dem 12.04.2021, führte die Polizeidirektion Chemnitz gemeinsam mit Einheiten der Bereitschaftspolizei einen "größeren Polizeieinsatz" gegen diese Freiberger Bürger durch. Ziel dieses Einsatzes war es offensichtlich, durch Gängelungs- und Drangsalierungsmaßnahmen sowie dem Feststellen von Personalien abschreckend auf die Bürger zu wirken, welche potentiell an den Spaziergängen teilnehmen würden.
Die Stimmung bei diesen „politischen Spaziergängen“ war immer friedlich, so auch an diesem Montag. Die Menschen sind aus der "Mitte der Gesellschaft". Es handelt sich auch nicht um Kundgebungen oder Aufzüge, da sowohl Transparente als auch Reden zur politischen Willensäußerung fehlten. Eine Woche vorher (05.04.) waren nur vereinzelte Polizisten vor Ort, welche keine Eingriffe vorgenommen hatten. Es gab keinerlei Gefahrenlagen, welche den Einsatz vom 12.04. begründen würden.
In Bürgergesprächen wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass vorwiegend junge Polizeikräfte zum Einsatz gebracht wurden. Es drängte sich daher der Eindruck auf, unerfahrene Polizeikräfte sollten ihre ersten Einsatzerfahrungen nicht in Brennpunkten wie Leipzig-Connewitz sammeln, sondern bewusst friedlichen Bürgern - teilweise Familien mit Kindern – gegen-übergestellt werden. Das "Einkesseln" von Familien mit Kindern ist unserer Meinung nach rechtlich fragwürdig. Wir fragen uns, auf welcher Rechtsgrundlage z.B. Bürger aus dem Albertpark (als öffentlich gewidmete Parkanlage) weggeschickt wurden. Ebenso bezweifeln wir Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit dieses Handelns.
Als AfD-Stadtratsfraktion Freiberg stehen wir selbstverständlich zu unseren Bürgern, wenn diese Kritik an der Regierungspolitik üben und demokratische Grundrechte einfordern und wahrnehmen. Nach dem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit praktisch abgeschafft wurde, sind diese „politischen Spaziergänge“ eine kreative Form, den Unmut über die aktuelle Politik kundzutun und ein wichtiges Korrektiv der Bundes- und Landespolitik.
Wie bereits erwähnt, handelt es ich nicht um Veranstaltungen im eigentlichen Sinn. Es ist unabdingbar, dass es Bürgern erlaubt sein muss, gegen die massivsten Grundrechtseinschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik kreativen Protest zu zeigen.
Wir Stadträte der Freiberger AfD-Fraktion bringen mit diesem Schreiben unsere Missbilligung bezüglich des Polizeieinsatzes vom 12.04.2021 zum Ausdruck. Polizeiliches Handeln muss im Rechtsstaat immer auf Grundlage von Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit erfolgen und präventiv Gefahren für die Bürger abwehren. Politische Instrumentalisierung gegen Kritiker der Regierungspolitik darf ihr Handeln nicht bestimmen. Wir verurteilen dieses Vorgehen gegenüber unsern Freiberger Bürgern aufs Schärfste.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Einsatzleitung vor Ort ebenso wie die verantwortlichen Führungsbeamten in der Polizeidirektion Chemnitz auf, sich persönlich, namentlich und öffentlich zu ihrer Verantwortung zu bekennen, die nachfolgend gestellten Fragen zu beantworten:
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Bürger aus dem Albertpark (als öffentlich gewidmete Parkanlage) weggeschickt?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Bürger an einem Spaziergang in den Stadtteil Friedeburg gehindert?
- Welche polizeilichen Führungspersonen haben die Einsatzstrategie vorgegeben und wer hat den Einsatz vor Ort geleitet?
- Wurden die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit geprüft und durch wen erfolgte das?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krause (Stadtrat); Marko Winter (Fraktionsvorsitzender); Ronny Mildner (Stellv. Fraktionsvorsitzender)