von Mathias Stahl
Mit der Neufassung bzw. Einführung des § 47a SächsGemO
(„Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“)
wurde u.a. an die Stadt Freiberg die Aufgabe gestellt, Kinder und Jugendliche weiter an die Gestaltung der Gemeinde heranzuführen und sie an entsprechenden Verfahren Ihre Interessen betreffend teilhaben zu lassen. Anhand der Neufassung der Satzung zur Vergabe des Jugendpreises am 19.10.2023 konnte dies nun präzisiert werden. Ziel war es, daß die Mitglieder des Jugendparlamentes den Jugendpreis der Stadt in Eigenverantwortung vergeben sollten.
Die bisherige Satzung sah vor, daß ein gesondertes Gremium aus Vertretern des Jugendparlamentes, von zwei Ausschüssen (Sozialausschuss, Kulturausschuss) sowie dem Oberbürgermeister anhand der Mehrheit der Einzelvoten die Vergabe regelte. Verbesserungswürdig war jedoch insbesondere der Umstand, daß bei Votengleichheit wiederholt das dann zum Tragen kommende doppelte Gewicht der Stimme des Oberbürgermeisters die Vergabe entschied.
Im Vorfeld der Satzungsänderung ergaben sich jedoch verfahrenstechnische, politische sowie erziehungstechnische Fragestellungen, welche in eine der längsten Beratungsfolgen der jüngeren Vergangenheit der Stadt Freiberg vom Januar 2021 bis zur Verabschiedung im Stadtrat im Oktober 2023 mündete.
Die AfD-Stadtratsfraktion bemängelte insbesondere die Möglichkeit eines Preisträgers, dessen Leumund nicht über alle Zweifel erhaben sein könnte. So wurde z.B. in der Vergangenheit als Vorschlag zum Jugendpreis explizit eine Tätigkeiten in Verbindung mit der NGO „Fridays for Future“ als Grund einer Nominierung genannt. Das Thema dieser Vereinigung ist trotz allgemein anders lautender Medienmeldungen umstritten und ihr Geschäftsgebaren nicht über alle Zweifel erhaben.
So urteilte sogar ein Artikel in der Zeit vom 16.01.2020 u.a. über die Hintergrundorganisation: „Es ergibt sich das Bild einer intransparenten Organisation, die mit fragwürdigen Versprechen im Namen des Klimaschutzes bei Bürgern und Unternehmen Millionen Euro an Spenden sammelt.“
Bei Wahl eines solchen Vorschlags allein durch das Jugendparlament wäre aus unserer Sicht ein Mangel durch den Stadtrat nicht mehr zu heilen und würde negativ auf die Vergabe des Jugendpreises der Stadt zurückfallen.
Andererseits ist es jedoch auch das Vorrecht der Jugend, eigene Fehler zu machen und daraus Einsichten zu gewinnen.
Für ein geeignetes Verfahren gehört daher unserer Meinung nach ein Prozedere, indem Mängel durch den Stadtrat aufgezeigt, erörtert und notwendigerweise die Wahl mit qualifizierter Mehrheit zurückgewiesen werden kann.
Im Verlauf der Beratungen wurden verschiedene Modelle der Vergabe (Vorschlags- und Rederecht der Jugendlichen im Stadtrat sowie Letztentscheid desselben zum Jugendpreis – Eigenentscheid des Jugendparlamentes zum Jugendpreis mit Vetorecht des Stadtrates) kontrovers diskutiert und letztendlich verworfen und die Vergabe nun gänzlich auf das Jugendparlament übertragen. Der Jugendpreis der Stadt Freiberg wird daher in Jugendpreis des Kinder- und Jugendparlamentes umbenannt, obwohl ein Unterschied in der öffentlichen Wahrnehmung nicht zu erwarten ist.
Die Jugendlichen können jedoch ab sofort, Heranwachsenden angemessen, in eigener Kompetenz über eine eigene Angelegenheit frei entscheiden. Es obliegt der Stadtgesellschaft daß sie dies in alleiniger Verantwortung tun, egal welcher Zeitgeist gerade weht. Denn jede Fraktion ist frei darin sich neu zu positionieren und einen Beschlussvorschlag einzubringen, welcher die Entscheidung wieder einem gesonderten Gremium überträgt.