von Mathias Stahl
Am 07. August 2023 erhielt unsere Fraktion folgende Fragen aus der Lokalredaktion der Freien Presse, welche ich, vorbehaltlich noch nicht abgeschlossener Meinungsbildung, folgendermaßen beantwortete:
Die CDU-Stadtratsfraktion hat ein Moratorium für private Garagen auf städtischem Grund angeregt: Bis 2030 sollen die Nutzungsverträge unangetastet bleiben. Wie steht Ihre Fraktion dazu?
Unsere Fraktion steht der grundsätzlichen Verlängerung der Nutzungsverträge bzw. einem evtl. neubaulichen Teilersatz der ca. 3000 Garagen über das Jahr 2025 hinaus sehr positiv gegenüber, insbesondere da Mitglieder der Fraktion selbst betroffen, sozusagen befangen, sind.
Zunehmende Mängel in Bausubstanz oder Bedarfe zur Erneuerung der Elektrik aufgrund des Alters sind uns deswegen nicht unbekannt. Eine Überführung z.B. in ein rechtssicheres Garagenkonzept (z.B. Teilverkauf von Garagengrundstücken analog zu Grundstücken für Einfamilienhäuser) wäre daher über die bloße Verlängerung und Parkraumbewirtschaftung hinaus diesmal anzudenken. Der Freizeitcharakter zukünftiger Garagen als private Werkstatt oder Hobbyraum sollte dabei erhalten bleiben. So fände die Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum in der DDR als "Lebenswelt Garage" innovativen Eingang als städteplanerische Besonderheit in Freiberg.
Zudem wird gegenwärtig über die Einrichtung eines interkommunalen Schulungszentrums für Natur- und Umweltzwecke im Kanzleilehngut Halsbrücke nachgedacht – auch um eine Landnahme des sog. „Königreichs Deutschland“ auf dem Hof zu verhindern. Wie steht Ihre Fraktion dazu?
Zum KRD hatte ich schon einen längeren Artikel verfasst.
Diesen können sie hier nachlesen: Zum Königreich Deutschland - Deutsches Reich, BRD oder doch viel mehr?
Kerngedanke ist, daß die Argumentation der Ablehnung der Strukturen der BRD (Reichsbürgerbewegung) zu großem Teil auf dem Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag beruht, welches seit den 2+4-Verträgen zur Deutschen Einheit überholt ist. Mit angepasster Rechtsprechung und klarem Bekenntnis zu unserer Nation wäre dieser Argumentation die Grundlage entzogen. Die Reichsbürgerbewegung ist sozusagen hausgemacht.
Daß das KRD zudem auf der anschwellenden Welle der Nachfrage nach privat angebotenen Staatsdienstleistungen schwimmt, ist ein anderes Thema. Dieses behalte ich mir vor.
Die Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechts hat aus Sicht der Fraktion, wegen obigen Gründen, politischen Charakter. Von den Kommunen kann daher nur undankbare Symptompolitik betrieben werden. Die Verwaltungen fühlen sich bemüßigt, unter Zeitdruck eine rechtssichere Nachnutzung für das Kanzleilehngut zu finden. Die Diskussion über Sinn und Zweck eines interkommunalen Schulungszentrums ist leider nur sekundärer Natur.
Ohne Kenntnisse bisheriger Konzeptionen ist es für uns zudem schwierig, sich schon eine fundierte Meinung zu bilden. Auf den ersten Blick erscheint eine Nutzung des Kanzleilehngutes als reiner Schulungsstandort eine Verschwendung seines landwirtschaftlichen Potentials zu sein.