von Marko Winter; Zur Stadtratssitzung am 4. Mai stellte ich folgende Anfrage zur Beantwortung. Die Reaktion bereits in der Ratsversammlung war sehr kontrovers. Die Antworten sind schriftlich unter den Fragen eingestellt (fettgedruckt, die Antworten trug Herr Schneegans vor):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krüger, sehr geehrter Herr Schneegans (Anm. der Red. Chef der Freiberger Stadtwerke bzw. des Johannisbads), sehr geehrte Damen und Herren,
durch Bürger wurden Beobachtungen an mich herangetragen, welche sich mit eigenen gelegentlichen Beobachtungen als regelmäßiger Gast unseres Johannisbades decken. Es wurden Vorfälle beobachtet, wo Badegäste keine Badebekleidung (Bikini, Badehose, Badeanzug…) trugen, sondern mit langen weiten Umhängen im Wasser waren, welche teilweise auf der Wasseroberfläche schwammen. Andererseits wurden Besucher in augenscheinlicher Unterwäsche gesehen. Mutmaßlich handelte es sich dabei immer um Personen im Kontext Asyl und Ausländer. Diese „Vorfälle“ wirkten dabei, sowohl auf die Bürger als auch auf mich, irritierend.
In der Haus- und Badeordnung des Bades wird auf „übliche Badekleidung“ verwiesen (§ 1 Abs. 13). Laut Haus- und Badeordnung können Gäste, welche gegen diese Regeln verstoßen vom Badebetrieb dauerhaft oder zeitweise ausgeschlossen werden (Hausverbote).
- Sind solche „Vorfälle“ der Geschäftsleitung bekannt?
Antwort: Ja, solche Ereignisse sind bekannt, auch wenn es sich um Einzelfälle handelt. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass sich das Gästeportfolio inzwischen stark internationalisiert hat und diese internationalen Gäste umfangreich zum Ergebnis der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft einen Beitrag leisten.
- Wenn vorstehend ja: Wie viele wurden seit Wiedereröffnung des Bades in 2022 aktenkundig?
Antwort: Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung werden dann dokumentiert, wenn sich daraus eine Gefährdnungslage für andere Badegäste ergibt oder die Polizei hinzugezogen wird oder werden muss. Dies ist in den vorgetragenen Fällen jedoch nicht der Fall gewesen.
- Wenn vorstehend nein: Warum wird so etwas nicht protokolliert?
Antwort: Entfällt.
- Hat es Hausverbote im unter (2) genannten Zeitraum gegeben? Bitte jeden Vorfall nach Dauer, Grund und Nationalität des „Täters“ auflisten?
Antwort: Hausverbote wegen Verstoß gegen die Badebekleidung mussten bisher nicht erteilt werden. Die betreffenden Personen verlassen bei aktiver Ansprache von unserer Seite das Bad freiwillig, bzw. wechseln die Badebekleidung oder verlassen die Wasseroberfläche. Sollte es zu Störungen des Hausfriedens kommen, sind die Schichtführer in der Wasseraufsicht als Ausübende des Hausrechtes angewiesen, sofort externe Unterstützung in Form des Stadtordnungsdienstes oder der Polizei hinzuzurufen. Den Ordnungskräften obliegt an dieser Stelle die Feststellung der Personalien.
- Werden die Mitarbeiter ausreichend unterstützt, um solche „Vorfälle“ zu unterbinden?
Antwort: Die Beschäftigten werden regelmäßig in Bezug auf die Durchsetzung der Haus- und Badeordnung sensibilisiert. Um durchaus vorhandene Kommunikations- und Verständnishürden ein Stück weit abfedern zu können, sind die Wasseraufsichtskräfte des Johannisbades mit Handkarten sowie Sicherheitshinweisen in 3 verschiedenen Sprachen ausgerüstet. Hierzu gehören Englisch, Russisch und Arabisch.
- Ist die Definition „übliche Badebekleidung“ ausreichend, um gegen solche „Vorfälle“ vorzugehen?
Antwort: Ja, die Definition "übliche Badebekleidung" ist ausreichend.
- Wenn nein, wie kann im Sinne üblicher deutscher Badekultur eine klare Regelung in der Hausordnung spezifiziert werden?
Antwort: Entfällt.
- Werden potentiell problematische Personengruppen (z.B. muslimische Frauen) schon an der Kasse auf die Badeordnung hingewiesen?
Antwort: Die Frage wird nicht beantwortet, da der intendierte Kontext zwischen muslimischen Frauen und problematischen Personengruppen nicht besteht.