von Marko Winter, Diese Fragen wurden zur Stadtratssitzumg am 2. März beantwortet. Folgende Fragen stellte ich:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krüger, sehr geehrte Damen und Herren,
in ganz Deutschland werden Eigentümer von Grund und Boden mit der bürokratischen Last beschwert, Erklärungen des Grundsteuerwerts abgeben zu müssen. Nach erfolgter Abgabe sind ein großer Teil der Bescheide der Finanzämter den Bürgern zugegangen.
Laut ausdrücklichem Versprechen des Gesetzgebers sollte diese aufkommensneutral gestaltet werden. In Zeiten einer Rekordsteuerbelastung und galoppierender Inflation zumindest „eine Geste“, an welcher unbedingt festgehalten werden muss.
Nach allen mir vorliegenden Erkenntnissen sind die Steuermesszahlen in Freiberg durchweg gestiegen. Die mir bekannte Bandbreite reicht von + 20 % bis +100 % (also eine Verdopplung). Die durch Multiplikation mit dem Hebesatz entstehenden Mehrkosten treffen letztendlich alle Bürger, Mieter wie Eigentümer.
Das führt zu folgenden Fragen, um deren Beantwortung zur kommenden Fragestunde für Stadträte ich bitte. In Ergänzung bitte ich um schriftliche Ausreichung der Antwort:
(1) Welche Informationen sind der Stadtverwaltung über die Entwicklung der Steuermesszahlen in unserer Stadt bekannt?
(2) Werden die erstellten Bescheide der Stadt übermittelt und wenn ja, wie viele Bescheide liegen der Stadt mittlerweile vor (Schätzwert genügt)?
(3) Wird durch den Oberbürgermeister die Auffassung geteilt, dass das Versprechen einer aufkommensneutralen Gestaltung der „neuen Grundsteuer“ ein unbedingter Orientierungspunkt ist?
(4) Welche Pläne bestehen, eine weitere Belastung der Bürger zu verhindern (z.B. durch Senkung des Hebesatzes)?
Die ausführlichen Antworten finden sich im nachfolgend dargestellten PDF. Kurzes Fazit: Da Ende Februar erst ca. 12 % der Datensätze (für Steuermesszahlen) von den Finanzämtern übertragen wurden, können noch keine konkreten Aussagen gemacht werden.
Grundsätzlich ist der Oberbürgermeister auf das Problem aufmerksam gemacht worden. Ebenso musste er sich zum Ziel bekennen, die "gesamte Belastung" nicht weiter zu erhöhen. Eine evtl. nötige Senkung des Hebesatzes wäre nicht ausgeschlossen.