von Marko Winter; Diese Fragen wurden - Aufgrund von Bürgerhinweisen - zur Stadtratssitzung am 1.12.2022 gefragt.
Am 08.09.2022 beschloss der Freiberger Stadtrat in der Beschlussvorlage 2022/177 Händlern des Freiberger Christmarktes, Nachlass für dieses Jahr zu gewähren (siehe HIER Ratsinfosystem).
Voraussetzung war, dass diese Händler von der Schließung des Christmarkts 2021 betroffen waren. Die Schließung war aufgrund der Amok-ähnlichen Corona-Politik des herrschenden politisch-medialen Komplexes angeordnet worden.
Der Sachverhalt war in Beschlusspunkt (2) der Vorlage 2022/177 wie folgt geregelt (Auszug):
Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg beschließt in Ergänzung zu Beschlusspunkt 1 folgende Sonderregelungen für 2022:
- a) Händler, die in 2020 und 2021 bereits ihren Stand zum Freiberger Christmarkt aufgebaut hatten und … eine Alternativmöglichkeit angeboten bekommen haben, erhalten einen 50-%igen Nachlass auf die Flächenmiete 2022.
- b) Händler … die in 2021 bereits ihren Stand zum Freiberger Christmarkt aufgebaut hatten, jedoch keinen Verkauf im Rahmen der innerstädtischen Platzvergabe realisieren konnten, erhalten einen 100-%igen Nachlass auf die Flächenmiete 2022.
Beschlusspunkt 2 ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Händler keine staatlichen Hilfen Dritter für den benannten Zeitraum erhalten hat. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Ablehnungsbescheid) ist dem Fachamt vorzulegen.
Im Gespräch mit den Händlern wurde durch den Oberbürgermeister oder Stadtverwaltung verbal eine unkomplizierte umfassende Hilfe zugesagt. Im Nachgang gab es wohl Unmut unter den Händlern, weil sehr viele Händler „leer ausgegangen sind“ (siehe letzter Abschnitt… Voraussetzungen). Das führt zu folgenden Fragen, um deren öffentliche Beantwortung zur nächsten Stadtratssitzung ich bitte:
(1) Wie viele Händler waren insgesamt von der „späten Absage“ des Christmarktes 2021 betroffen?
(2) Wie viele Handler sind in den Genuss des Nachlasses aufgrund o.g. Beschlussvorlage gekommen?
(3) Sollte eine große Mehrheit der Händler nicht in den Genuss des Nachlasses gekommen sein, stellt sich die Frage wie folgt: Wie hätte eine solche Hilfe im Sinne der mündlichen Zusagen unbürokratisch gestaltet werden können?
Die Antwort lautete wie folgt:
(1 und 2) Von 65 Ständen mit 54 Händlern haben 3 Händler 100% erstattet bekommen und 15 Händler 50%. Antrag gestellt haben aber nur 22 Händler. Insgesamt summiert sich der "Nachlass" auf 23.800 EUR.
(3) Der OB bzw. die Verwaltung findet das so üblich und praxisgerecht.